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   LSG Hessen, 12.02.2008 - L 3 U 115/05   

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https://dejure.org/2008,2909
LSG Hessen, 12.02.2008 - L 3 U 115/05 (https://dejure.org/2008,2909)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12.02.2008 - L 3 U 115/05 (https://dejure.org/2008,2909)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - L 3 U 115/05 (https://dejure.org/2008,2909)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 Abs 1 SGB 7, § 8 Abs 2 Nr 5 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Beförderung eines Arbeitsgerätes - Anweisung des Arbeitgebers - betriebliche Veranlassung des Weges

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen von Unfallversicherungsschutz wegen einer Verwahrung von Arbeitsmitteln bzw. einer Beförderung der Arbeitsmittel bei einem Transport von Werkzeug durch den Arbeitnehmer; Bestehen eines Zurechnungszusammenhangs zwischen einer Verrichtung und der versicherten ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hinterbliebenenrente nach Wegeunfall

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Verwahrung eines Arbeitsgeräts - Befördern von Arbeitsgerät - kein Versicherungsschutz bei Entwahrung privat entliehenen Arbeitsgeräts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Unfallversicherung: Tödlicher Wegeunfall - Hinterbliebene erhalten Rente

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Unfallversicherung: Tödlicher Wegeunfall - Hinterbliebene erhalten Rente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB VII § 8 Abs. 1 § 8 Abs. 2 Nr. 5
    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall während der Beförderung eines privat entliehenen Arbeitsgerätes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 1028 (Ls.)
  • NZS 2009, 51
  • NZA-RR 2009, 496
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Auszug aus LSG Hessen, 12.02.2008 - L 3 U 115/05
    Eine absolute Fahruntüchtigkeit, bei der ohne weitere Beweisanzeichen vermutet wird, dass die Folgen des Alkoholgenusses für die Verursachung des Unfalls von überragender Bedeutung waren, nimmt das BSG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH ab einer BAK von 1, 1 %o an (BGHSt 37, 89; BSG, Urteil vom 25. November 1992 - 2 RU 40/91 -).
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 26/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 12.02.2008 - L 3 U 115/05
    Dieser Zurechnungszusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der zum Unfallzeitpunkt ausgeübten Verrichtung ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSG, Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 26/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 5 m.w.N).
  • BSG, 06.05.2003 - B 2 U 33/02 R

    Arbeitsunfall - Wegeunfall - Betriebsweg - dritter Ort - Unterbrechung - innerer

    Auszug aus LSG Hessen, 12.02.2008 - L 3 U 115/05
    Wege aber, die mit dem Arbeitsgerät zurückgelegt werden, sind begrifflich nicht als Verwahrung zu bezeichnen, sondern können den Begriff der Beförderung erfüllen (BSG, Urteil vom 6. Mai 2003 - B 2 U 33/02 R).
  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus LSG Hessen, 12.02.2008 - L 3 U 115/05
    Der Versicherungsschutz entfällt, wenn allein die Trunkenheit die wesentliche Ursache für den Unfall war (BSGE 12, 242; 13, 172, 174; 48, 228).
  • BSG, 25.11.1992 - 2 RU 40/91

    Alkohol und Dienstunfall

    Auszug aus LSG Hessen, 12.02.2008 - L 3 U 115/05
    Eine absolute Fahruntüchtigkeit, bei der ohne weitere Beweisanzeichen vermutet wird, dass die Folgen des Alkoholgenusses für die Verursachung des Unfalls von überragender Bedeutung waren, nimmt das BSG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH ab einer BAK von 1, 1 %o an (BGHSt 37, 89; BSG, Urteil vom 25. November 1992 - 2 RU 40/91 -).
  • BSG, 28.06.1979 - 8a RU 98/78

    Kraftfahrer - Absolute Verkehrsuntüchtigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 12.02.2008 - L 3 U 115/05
    Der Versicherungsschutz entfällt, wenn allein die Trunkenheit die wesentliche Ursache für den Unfall war (BSGE 12, 242; 13, 172, 174; 48, 228).
  • LSG Bayern, 06.07.2005 - L 3 U 263/04

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente bei Tod infolge eines Versicherungsfalls;

    Auszug aus LSG Hessen, 12.02.2008 - L 3 U 115/05
    Ein Selbstmord - wie von diesem Anrufer behauptet - ist zwar nach herrschender Meinung kein Arbeitsunfall, denn es fehlt am Tatbestandsmerkmal des Unfallereignisses, nämlich einem von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis, da der Selbstmord auf einer willentlichen Handlung des Versicherten beruht (Bereiter-Hahn, gesetzliche Unfallversicherung, § 8 Anm. 9.9; AO., NZS 1999, 437; Bay. LSG, 6. Juli 2005, L 3 U 263/04 m.w.N.).
  • BSG, 01.12.1960 - 5 RKn 21/58
    Auszug aus LSG Hessen, 12.02.2008 - L 3 U 115/05
    Der Versicherungsschutz entfällt, wenn allein die Trunkenheit die wesentliche Ursache für den Unfall war (BSGE 12, 242; 13, 172, 174; 48, 228).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2021 - L 9 U 180/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Mit Blick auf den im Krankenhaus B festgestellten Blutalkoholwert von 0, 5 Promille habe weder ein Vollrausch vorgelegen noch eine so starke Alkoholisierung, dass diese für das Verhalten des Klägers von überragender Bedeutung gewesen wäre (mit Verweis auf Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 12.02.2008 - L 3 U 115/05 -).

    Nach der Rechtsprechung des BSG, der der Senat folgt, ist dies nur dann der Fall, wenn allein die Trunkenheit wesentliche Ursache für den Unfall war (BSG, Urteil vom 25.11.1992 - 2 RU 40/91 -: 1,1 Promille; Hessisches LSG - L 3 U 115/05 -, juris).

  • SG Karlsruhe, 30.08.2016 - S 4 U 2601/15

    Arbeitnehmer trägt Beweislast dafür, dass ein Arbeitsunfall und kein (erneuter)

    Denn diese Gegenstände wären - jedenfalls hinsichtlich der Fahrzeugpapiere und der Arbeitsschuhe - für den Kläger bei der Erfüllung der Pflichten aus seinem Arbeitsverhältnis erforderlich gewesen, weswegen insoweit auch eine Umkehr nach Hause mit dem Ziel, danach vollständig ausgestattet am Arbeitsplatz zu erscheinen, einen versicherten Weg dargestellt hätte (vgl. Landessozialgericht für das Saarland, Urteil vom 18. November 2014 - L 2 U 48/12 -, juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Juni 2013 -L 3 U 5415/11 -, Rn. 34, juris; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 12. Februar 2008 - L 3 U 115/05 -, juris).
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